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Amtliche Betreuungen

Menschen, die nicht selbst für sich entscheiden können, bekommen einen rechtlichen Betreuer. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn man eine psychische oder geistige Behinderung hat. Der Betreuer entscheidet dann für den Betreuten. In diesem Text beantworten wir die wichtigsten Fragen zur rechtlichen Betreuung.

 

Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung bekommen Menschen über 18 Jahre, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer. Seit den 1990er Jahren hat sich die Zahl der Betreuungen ungefähr verdreifacht. Dies könnte daran liegen, dass immer mehr Menschen in Deutschland sehr alt werden. Dadurch gibt es immer mehr Menschen mit Alterserkrankungen, wie zum Beispiel Alzheimer oder Demenz.

 

Wie kommt es zu einer Betreuung?

Eine Betreuung kann man für sich selbst beantragen oder für eine andere Person anregen. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag kann man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Vordrucke gibt es zum Beispiel beim Bundesanzeiger oder beim Verein "Vereinigung für soziale und psychische Betreuung". Hat das Betreuungsgericht so einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer und entscheidet, für welche Bereiche eine Betreuung stattfinden soll. Wenn der Betreute damit nicht einverstanden ist, kann er Beschwerde dagegen einlegen.

Das Gericht muss diese Beschwerde prüfen.

 

Kann man seinen Betreuer selbst bestimmen?

Ja und Nein. Das Gericht muss Ihre Wünsche anhören, doch ist es nicht dazu verpflichtet, sich daran zu halten. In einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll, falls Sie einen brauchen. 

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Betreuung komplett vermeiden. Sie bestimmen eine Person, die für Sie entscheiden soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Die Vorsorgevollmacht hat aber auch Nachteile.

 

Wie lange dauert eine Betreuung?

Das Gericht setzt die Betreuung erst einmal für ein halbes Jahr fest. Dies ist eine vorläufige Betreuung. Nach diesem halben Jahr prüfen die Richter, ob man eine dauerhafte Betreuung braucht. Das Betreuungsgericht prüft dauerhafte Betreuungen nach sieben Jahren nochmals.

 

Kann man eine Betreuung wieder rückgängig machen?

Ja. Der Betreuer oder der Betreute können jederzeit einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen. Das Gericht ist verpflichtet zu prüfen, ob man die Betreuung aufheben kann. Nur wenn jemand innerhalb kurzer Zeit immer wieder einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellt, kann das Gericht es ablehnen.

Fällt der Grund für eine Betreuung weg, muss das Gericht die Betreuung aufheben.

 

Bekommen Menschen mit schwerer körperlicher Behinderung automatisch einen Betreuer?

Nein! Kann ein Mensch mit körperlicher Behinderung seinen Willen mitteilen, darf keiner für diesen Menschen einen Betreuer bestellen. Nur wenn er selbst einen Betreuer wünscht, kann das Gericht einen Betreuer bestimmen.

 

Wer kann Betreuer werden?

Wenn ein Mensch einen Betreuer bekommen soll, kann er Personen dafür vorschlagen. Das Gericht muss prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für eine Betreuung geeignet sind. Haben Sie eine Betreuungsverfügung, versucht das Gericht die darin enthaltenen Wünsche zu erfüllen. Betreuer werden können zum Beispiel:

  • Verwandte, Freunde oder Partner
  • Mitglieder eines Betreuungsvereins
  • selbstständige Berufsbetreuer
  • Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde

In Deutschland sind mehr als die Hälfte aller Betreuer Familienangehörige.

Seit einigen Jahren steigt jedoch die Zahl der Berufsbetreuer.

 

Für welche Bereiche ist der Betreuer zuständig?

Das kommt ganz auf die zu betreuende Person an. Das Gericht bestimmt, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Nur für die Bereiche, für die der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt der Betreuer ein. Wenn es dem Betreuten zum Beispiel schwer fällt, mit Geld umzugehen, kann dies der Betreuer übernehmen. Die Aufgabenbereiche des Betreuers stehen in seinem Betreuerausweis.

 

Ist man automatisch geschäftsunfähig, wenn man einen Betreuer hat?

Nein! Auch wer einen Betreuer hat, kann voll geschäftsfähig sein. Dies kann dazu führen, dass der Betreuer und der Betreute gegensätzliche Entscheidungen treffen. Beide Entscheidungen sind erst einmal rechtsgültig.

Bei Streitigkeiten muss das Gericht entscheiden, ob der Betreute geschäftsunfähig ist (Paragraf 104 Bürgerliches Gesetzbuch).

 

 

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